Stettler Sapphire AG Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Für sämtliche Geschäftsbeziehungen der Stettler Sapphire AG gelten ausschliesslich die nachstehenden Bedingungen, sofern nicht mit dem Kunden andere schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden. Entgegenstehende Bestimmungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kunden finden keine Anwendung.
Auf der Rückseite unserer schriftlichen Angebote sind die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der Stettler Sapphire AG aufgedruckt. Der Kunde anerkennt diese mit der Auftragserteilung.
Unsere Preise verstehen sich zahlbar innert 30 Tagen rein netto ab Rechnungsdatum, ohne Porto, Verpackung und Mehrwertsteuer.
Die Lieferung gilt als mängelfrei erfolgt, sofern sich die gelieferte Menge innerhalb der Bandbreite des Modells für Über- und Unterlieferungen bewegt. Das Bandbreitenmodell für Über- und Unterlieferungen ist ein integrierender Bestandteil der Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der Stettler Sapphire AG. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Nachlieferung der Mindermenge zu verlangen, oder die Annahme der überschüssigen Menge abzulehnen. Der Kaufpreis berechnet sich nach der effektiv gelieferten Menge.
Waren und Materialien, die uns von Kunden angeliefert werden, versichern wir auf unsere Rechnung voll gegen Feuer, Wasser und Einbruchdiebstahl.
Alle Lohnarbeiten werden auf Risiko des Kunden durch unsere Firma ausgeführt.
Der Transport der Ware ab Werk bis zum Kunden wird von uns versichert. Allfällige Beanstandungen der Verpackung sind vom Kunden unmittelbar nach Erhalt der Ware dem Transporteur und der Stettler Sapphire AG schriftlich zu melden.
Erklärt der Kunde, die ihm von uns gelieferte Ware weise Mängel auf, so hat er die beanstandeten Stücke spätestens innert 30 Tagen ab Erhalt in der Originalverpackung an uns zurück zu senden, andernfalls die Ware vom Kunden als genehmigt gilt. Es steht uns frei, fehlerhafte Ware zu ersetzen, nachzuliefern oder gegen Gutschrift zurückzunehmen. Sämtliche weiteren Gewährleistungsansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
Die Haftung der Stettler Sapphire AG wird – soweit gesetzlich zulässig und nicht anderweitig geregelt – ausgeschlossen. Die Haftung beschränkt sich ausschliesslich auf vorsätzliche oder grobfahrlässige Pflichtwidrigkeiten; insbesondere ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wegbedungen. Die Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für sämtliche Schadenersatzansprüche sowie anderweitige Ansprüche des Kunden, unabhängig der Rechtsgrundlage des geltend gemachten Anspruchs. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich ausgeschlossen.
Der in vorliegender Bestimmung aufgeführte Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkung gilt auch im Hinblick auf die Handlungen der Organe der Stettler Sapphire AG, ihren Mitarbeitern, den gesetzlichen oder vertraglichen Vertretern, Erfüllungsgehilfen und anderweitigen Hilfspersonen. Allfällige Haftungsansprüche gegenüber der Stettler Sapphire AG verjähren binnen eines Jahres nach Ablieferung bzw. Abnahme der vertragsgegenständlichen Leistungen.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen nichtig sein oder werden, so wird der übrige Teil hiervon nicht berührt. Im Fall der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer Klausel ist diese durch eine solche wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck dieser Bestimmung am nächsten kommt. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn eine Lücke offenbar wird.
In Ergänzung dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gilt schweizerisches Recht als vereinbart, unter Ausschluss des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht (IPRG) sowie der Vienna Convention on the International Sales of Goods (CISG). 1
Als Gerichtsstand gilt CH-3250 Lyss; er wird vom Kunden ausdrücklich anerkannt.